Ob das Fahrrad verkehrssicher ist und damit im Straßenverkehr gefahren werden darf, entscheidet ein kurzer Fahrradcheck.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
- eine Klingel, die nicht zu leise sein darf
- ein weißer Scheinwerfer (vorne)
- ein weißer Reflektor (vorne)
- ein rotes Rücklicht
- ein roter Reflektor (hinten)
- vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
- rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei gelben Pedalreflektoren ausgestattet sind.
Licht an!
Ist das Licht batterie- oder akkubetrieben, wird es bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei schlechtem Wetter angebracht. Alle Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts haben.
Kinderfahrräder
Kleine Kinderfahrräder werden häufig als Spielgerät vertrieben. Sie entsprechen nicht der StVZO und dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt werden.
Gefährliche Fixie-Fahrräder
Im Handel findet man auch Fahrräder für Erwachsene, die nicht der StVZO entsprechen. Fixies mit nur einer oder gar keiner Bremse sind nur ein Beispiel. Sehen Sie vom Kauf ab! Diese Räder sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Eine Nachrüstung ist nicht immer möglich.