FAQ Elektrotretroller

„Wenn wir abends in der Stadt feiern gehen, fahren wir mit dem Elektrotretroller von Kneipe zu Kneipe. Gibt es eigentlich eine Promillegrenze?“  

Beim Fahren mit dem Elektrotretroller gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Fahrende in der Probezeit gilt die 0-Promille-Grenze. Lassen Sie den Elektrotretroller stehen, wenn Sie Alkohol trinken, und fahren Sie beispielsweise mit Bus und Bahn oder dem Taxi.

„Wir fahren am Wochenende nach Hamburg und möchten für unsere Sightseeing-Tour Elektrotretroller ausleihen. Können wir einfach damit losfahren?“

Machen Sie sich ausführlich mit dem Elektrotretroller vertraut, bevor Sie losfahren. Auch ein paar Runden auf einer Freifläche sind sinnvoll, um die Fahreigenschaften kennenzulernen. Hier können Sie das Anfahren, Bremsen und Kurven fahren testen. Denken Sie daran, Ihren Helm mitzunehmen.

„Mein Sohn wird bald 14 Jahre alt und wünscht sich zum Geburtstag einen Elektrotretroller. Ist solch ein Geschenk schon das richtige?“

Ab einem Alter von 14 Jahren ist es gesetzlich erlaubt, dass Kinder mit einem Elektrotretroller im Straßenverkehr fahren dürfen. Überlegen Sie jedoch gut, ob Ihr Kind die motorischen Anforderungen bewältigen kann oder ob es nicht sicherer und gesünder ist, wenn es mit dem Fahrrad fährt. Auf jeden Fall sollten Jugendliche einen geeigneten Helm tragen und die Verkehrsregeln kennen.

Wichtig: Überprüfen Sie den Versicherungsschutz. Für jüngere Fahrer ist dieser aufgrund des höheren Unfallrisikos meist teurer.

Auf dem Elektrotretroller darf übrigens nur eine Person fahren. Deswegen können Eltern ihre Kinder nicht mitnehmen.

„Ich möchte mir einen eigenen Elektrotretroller kaufen. Was muss ich beachten?“

Klären Sie, ob Ihr Fahrzeug offiziell für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die meisten früher angebotenen Modelle haben keine Straßenzulassung. Falls die Anforderungen nicht erfüllt werden, liegt es bei den Herstellern oder Händlern, ob sie eine Nachrüstung anbieten.

Weitere FAQ

Viele weitere Fragen und Antworten zu Elektrokleinstfahrzeugen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Zuletzt geändert: 12.01.2021