Mit dem Lastenrad unterwegs

Transportdreirad von Babboe mit KindernFür den Transport von Kindern und sperrigen Gütern ist das Lastenfahrrad besonders in Städten eine Alternative zum Auto. Zudem ist es umweltschonend und gesundheitsfördernd. Es erfordert allerdings etwas Übung, um sich mit Lastenrädern sicher im Verkehr zu bewegen.

Wer sich für ein Lastenrad entscheidet, ist mit den besonderen Anforderungen nicht immer vertraut oder unsicher, was die sichere Ausstattung angeht. Lastenräder sind größer und schwerer als der normale Drahtesel und haben darum auch andere Fahreigenschaften. Sie haben einen größeren Wendekreis sowie ein anderes Lenk-, Brems- und Kurvenverhalten, besonders wenn sie beladen sind. Wichtig ist auch die richtige Kindersicherung und die Kenntnis der rechtlichen Besonderheiten.

Anfangs ohne Kinder üben

Bevor es auf Tour geht, sollten vorher ein paar Runden ohne Kinder gedreht werden. Dabei kann das Kurven fahren und Bremsen, das Fahren auf verschiedenen Untergründen und das Ausbalancieren bei Schräglagen, wie es bei abschüssigen Straßen der Fall sein kann, geübt werden.

Zwei- und dreirädrige Lastenräder

Beim zweirädrigen Lastenrad muss wie bei einem normalen Fahrrad das Gleichgewicht selbst gehalten werden. Beim langsamen Fahren kann es deswegen schnell wackelig werden. Zweirädrige Lastenräder sind länger als ein dreirädriges Lastenrad und haben deswegen einen größeren Wendekreis.

Das Fahren mit einem dreirädrigen Lastenrad kann sich bei den ersten Fahrten etwas holprig anfühlen. Es ist besser, die Kurven langsam zu durchfahren und die Gewichtsverlagerung zu beachten.

Mit Kindern auf Tour

In der Transportbox fahren Kinder sicher mit, wenn sie mit einem Dreipunkt-Gurt angeschnallt werden. Dadurch können sie nicht plötzlich während der Fahrt aufstehen und sich verletzen.

Beim Fahren ist außerdem für alle ein Helm zu empfehlen – nicht nur für die Fahrerin oder den Fahrer, sondern auch für die Sprösslinge in der Transportbox.

 Gut sichtbar sein

Für Lastenräder sind ein Scheinwerfer, ein rotes Rücklicht sowie vorne ein weißer und hinten ein roter Rückstrahler vorgeschrieben. Weil bei dreirädrigen Lastenrädern die Transportbox breiter ist, benötigen sie zwei Scheinwerfer.

An den Pedalen sind je zwei Pedalreflektoren und mindestens zwei Katzenaugen pro Rad oder reflektierende Streifen, die an den Reifen rundum laufen, vorgeschrieben.

Nach der Fahrt

Lastenräder dürfen auf dem Gehweg geparkt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden. Außerdem dürfen Lastenräder am Fahrbahnrand abgestellt werden. Dann ist auf gute Sichtbarkeit im Dunkeln zu achten.

Diese Regeln gelten im Straßenverkehr

Für Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern gelten die gleichen Verkehrsregeln wie mit dem Fahrrad. So dürfen Radwege und für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen, Busspuren und Gehwege genutzt werden.

Bei benutzungspflichtigen Radwegen gibt es eine Sonderregelung für dreirädrige Lastenräder. Ist die Benutzung des Radwegs unzumutbar, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Zuletzt geändert. 04.11.2020