Sicher mit dem Hund unterwegs

Gründe dafür, mit dem Hund auf oder neben dem Fahrrad zu radeln, gibt es viele. Sicherheit ist dennoch oberstes Gebot. Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt  das Hundeführen vom Fahrrad aus (§ 28 Abs. 1 StVO). Sie setzt jedoch voraus, dass der Hund von einer geeigneten Person begleitet wird, die ausreichend auf den Hund einwirken kann. Neben der StVO ist auch das Tierschutzgesetz zu beachten. Egal, wie ein Hund transportiert wird: auf das Wohl des Tieres ist stets zu achten.

Der Hund neben dem Fahrrad

Grundsätzlich ist es erlaubt, den Hund ohne Leine neben dem Fahrrad zu führen, sofern kein Leinenzwang an dem jeweiligen Ort herrscht. Dennoch sollten nur souveräne Hundebesitzer diese Option in Betracht ziehen. Alternativ kann der Hund an der Leine neben dem Fahrrad geführt werden. Diese Möglichkeit ist ebenfalls nicht für Anfänger geeignet. Bleibt der Hund unvermittelt stehen, besteht die große Gefahr eines Sturzes. Die beste Lösung sind Halterungen, die am Fahrrad befestigt werden und  an denen die Leine, meist mit einem Federsystem, befestigt ist (so genannte Läufer). So wird verhindert, dass ruckartige Bewegungen des Hundes das Fahrrad umreißen. Egal, welche Variante gewählt wird: Der Hund muss vertraut mit dem Fahrrad und dem Straßenverkehr sein. Bei Dämmerung sollte darauf geachtet werden, dass auch der Hund ausreichend gut zu sehen ist. Hierfür gibt es spezielle Halsbänder, Geschirre oder Hundewarnwesten.

Der Hund auf dem Fahrrad

Alternativ zum Nebenherlaufen kann der Hund auch auf dem Fahrrad transportiert werden. Der Fahrradkorb ist jedoch nur für Hunde mit maximal fünf Kilogramm geeignet. Für schwerere Hunde sind daher Fahrradanhänger oder Lastenfahrräder zu empfehlen. Sowohl beim Korb, als auch beim Anhänger oder Lastenfahrrad muss sichergestellt sein, dass der Hund während der Fahrt nicht herausspringt. Am sichersten sind geeignete Anschnallsysteme.

Wenn doch mal was passiert

Für Hunde gilt die so genannte Gefährdungshaftung. Auch ohne eigenes Verschulden ist der Halter oder die Halterin bei Schäden an Dritten durch den Hund in den meisten Fällen schadensersatzpflichtig. Es ist daher unbedingt ratsam, eine Tierhalterhaftplichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Hunde sogar Pflicht. Passiert trotz aller Sorgfalt doch mal was, übernimmt die Haftplicht in der Regel die Entschädigung für den angerichteten Schaden.

Foto: Otmar Smit / Fotolia
Veröffentlicht: 22.04.2016