Gründe dafür, mit dem Hund auf oder neben dem Fahrrad zu radeln, gibt es viele. Sicherheit ist dennoch oberstes Gebot. Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt das Hundeführen vom Fahrrad aus (§ 28 Abs. 1 StVO). Sie setzt jedoch voraus, dass der Hund von einer geeigneten Person begleitet wird, die ausreichend auf den Hund einwirken kann. Neben der StVO ist auch das Tierschutzgesetz zu beachten. Egal, wie ein Hund transportiert wird: auf das Wohl des Tieres ist stets zu achten.
Der Hund neben dem Fahrrad
Der Hund auf dem Fahrrad
Alternativ zum Nebenherlaufen kann der Hund auch auf dem Fahrrad transportiert werden. Der Fahrradkorb ist jedoch nur für Hunde mit maximal fünf Kilogramm geeignet. Für schwerere Hunde sind daher Fahrradanhänger oder Lastenfahrräder zu empfehlen. Sowohl beim Korb, als auch beim Anhänger oder Lastenfahrrad muss sichergestellt sein, dass der Hund während der Fahrt nicht herausspringt. Am sichersten sind geeignete Anschnallsysteme.
Wenn doch mal was passiert
Für Hunde gilt die so genannte Gefährdungshaftung. Auch ohne eigenes Verschulden ist der Halter oder die Halterin bei Schäden an Dritten durch den Hund in den meisten Fällen schadensersatzpflichtig. Es ist daher unbedingt ratsam, eine Tierhalterhaftplichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Hunde sogar Pflicht. Passiert trotz aller Sorgfalt doch mal was, übernimmt die Haftplicht in der Regel die Entschädigung für den angerichteten Schaden.