Seit Sommer 2019 sind sie auf unseren Straßen unterwegs: die Elektrotretroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt. Welche Regeln es für das Fahren gibt, lesen Sie hier.
Was rechtlich gilt
Elektrotretroller fahren bis zu 20 km/h. Damit sie für den Straßenverkehr zugelassen sind, benötigen sie
- zwei voneinander unabhängige Bremsen,
- eine helltönende Klingel,
- Beleuchtung,
- eine Versicherungsplakette,
- eine Betriebserlaubnis.
Wo Sie fahren dürfen
Mit Elektrotretrollern dürfen Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Ist das nicht möglich, müssen Sie die Fahrbahn benutzen. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Außerdem dürfen Sie überall dort fahren, wo es durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist. Das Fahren auf dem Gehweg ist tabu.
Wann Sie fahren dürfen
Sie dürfen mit dem Elektrotretroller fahren, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Einen Führerschein brauchen Sie nicht. Elektrotretroller sind nur für eine Person zugelassen, deshalb dürfen Sie keine zweite Person mitnehmen, auch keine Kinder.
Besser geschützt mit Helm
Für das Fahren mit dem Elektrotretroller gibt es keine Helmpflicht. Tragen Sie trotzdem einen Helm, denn er kann bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen. Ein Helm schützt jedoch nur dann optimal, wenn er richtig sitzt und korrekt eingestellt ist.
Helm gesucht? Hier geht es zum Helmfinder.
Finger weg vom Alkohol
Was viele nicht wissen: Beim Fahren mit dem Elektrotretroller gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und für alle in der Probezeit heißt das: Null Promille! Doch auch für alle anderen sollte eines selbstverständlich sein: Wer trinkt, fährt nicht – auch keinen Elektrotretroller. Nutzen Sie Alternativen wie Bus, Bahn oder Taxi.
Medien zum Thema
Deutsche Verkehrswacht: E-Tretroller (pdf)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Elektrokleinstfahrzeuge. Fragen und Antworten (pdf)