Für das Inverkehrbringen von Fahrradhelmen trifft die Richtlinie 89/686/EWG strenge Vorgaben. Als persönliche Schutzausrüstung müssen Fahrradhelme eine Baumusterprüfung entsprechend EN 1078 bzw. 1080 bestehen. Das CE-Zeichen kennzeichnet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
250-fache Erdbeschleunigung
Bei der Baumusterprüfung müssen die Fahrradhelme einen Sturz aus circa 1,50 m auf einen flachen Untergrund und aus circa 1,05 m auf eine satteldachförmige Kante überstehen. Die zwei Messköpfe müssen 3,1 und 6,1 kg wiegen. Zu keiner Zeit darf ein Beschleunigungswert von über 250 g gemessen werden.
Strangulationsgefahr bei Kinderhelmen verhindern
Die EN 1080 ist von der EN 1078 abgeleitet und speziell für Kinderhelme. Der Kinnriemen muss bei einer bestimmten Zugkraft reißen. Dadurch soll verhindert werden, dass Kinder sich strangulieren. Ohnehin sollen Kinder den Fahrradhelm nur beim Radfahren tragen. Beim Spielen und Toben müssen sie ihn absetzen.
US-Prüfnorm für Downhill- und BMX-Fahrradhelme
Die zwei US-Prüfnormen ASTM F1952-15 bzw. ASTM F2032-15 gehen speziell auf den Downhill- bzw. BMX-Sport ein und bieten eine höheres Schutzniveau. Sie fordern einen Vollgesichtsschutz bzw. erweiterten Schutzbereich. Beim Vertrieb in der EU muss zusätzlich die EN 1078 eingehalten werden.
Trotz nur einer europäischen Prüfnorm gibt es sehr unterschiedliche Fahrradhelmtypen. Für Deinen Helmkauf geben wir Dir gerne ein paar Einkaufstipps. Achte unbedingt darauf, dass der Fahrradhelm richtig sitzt und korrekt eingestellt ist. Nur dann schützt er effektiv.