Bei einem Fahrradunfall kann der Fahrradhelm die Beschleunigungskräfte abmildern, die bei einem Aufprall des Kopfes auftreten. Hierbei nimmt der Hartschaumstoff (expandiertes Polystyrol – EPS) des Helms durch Kompression, Verformung oder Bruch Energie auf. Bei den beiden Prüfungen zu den stoßdämpfenden Eigenschaften eines Fahrradhelms gemäß EN 1078 darf die auftretende Maximalbeschleunigung die 250-fache Erdbeschleunigung nicht übersteigen.
Mögliche Kopfverletzungen
Bei einem Sturz können Radfahrende viele Verletzungen erleiden, etwa ein Schädel-Hirn-Trauma. Hierbei stößt das in Flüssigkeit schwimmende Hirn an die Schädeldecke und schwillt an. Die Folge ist eine verminderte Blut- und Sauerstoffversorgung. Einzelne Hirnregionen können beschädigt werden, sogar absterben – ein bleibender Schaden. Bricht beim Sturz der Schädel, können Knochensplitter in das Hirn eindringen und schwere Schäden anrichten. Ein Fahrradhelm senkt das Risiko für Schädel-Hirn-Traumata und Schädelfrakturen deutlich.